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WRP 2015, 623
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Notarielle Unterwerfungserklärung (Urteil vom 10.04.2015, 6 U 149/14)

Hat der Schuldner sich hinsichtlich des Unterlassungsanspruches gemäß § 794 Abs. 1, Nr. 5 ZPO gegenüber einem Notar der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, besteht hinsichtlich der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

OLG Köln, WRP 2015, 623-626 (Urteil vom 10.04.2015, 6 U 149/14)

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