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WRP 2024, 1112
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Rechtsmissbräuchlicher Eilantrag (Beschluss vom 07.05.2024, 6 W 37/24)

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig, wenn der Antragsteller nur mitteilt, die vorgerichtliche Abmahnung der Antragsgegnerin sei „ergebnislos“ gewesen, obwohl die Antragsgegnerin den Verletzungsvorwürfen mit rechtlichen Erwägungen entgegengetreten ist und außergerichtlich auf die Pflicht zur Vorlage ihrer Erwiderung hingewiesen hat.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 1112-1115 (Beschluss vom 07.05.2024, 6 W 37/24)

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