Beiladung eines Sportwettveranstalters zu einem vom Sportwettvermittler geführten Verfahren (Beschluss vom 14.04.2016, 4 B 860/15)
Im Verfahren eines Vermittlers von Sportwetten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Bezug auf eine behördliche Untersagungsverfügung ist der Anbieter der vermittelten Sportwetten nicht im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen. Jedoch kommt eine einfache Beiladung in Betracht, weil es um die Vollziehbarkeit einer Verfügung geht, die sich beschränkend zugleich auf die Dienstleistungsfreiheit des Anbieters nach Art. …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2016, 358-360 (Beschluss vom 14.04.2016, 4 B 860/15)
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