Erteilung einer Spielhallenerlaubnis unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern (Beschluss vom 23.01.2019, Verg 22/18)
Bei der Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 GlüStV i. V. m. § 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle handelt es sich weder um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags noch um die Vergabe einer Konzession, so dass weder der vierte Teil des GWB und die Verordnung über die Vergabe 398von Konzessionen (KonzVgV) Anwendung finden noch der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet ist.…
OLG Düsseldorf, ZfWG 2019, 397-402 (Beschluss vom 23.01.2019, Verg 22/18)
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