Kein Anspruch auf aktive Duldung einer Bestandsspielhalle bei erlaubnisfreien Zeiten (Beschluss vom 07.10.2021, 6 S 2763/21)
Gewährt die Behörde keine aktive Duldung hinsichtlich des Weiterbetriebs einer Spielhalle über die Geltungsdauer einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis hinaus, obliegt es dem Antragsteller, eine dahingehende (vorläufige) Verpflichtung der Behörde vor Ablauf der Gültigkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzustreben, da nur hierüber – im Falle eines Obsiegens – eine „nahtlose Fortschreibung“ der innegehabten Erlaubnis denklogisch möglich bleibt.…
VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2022, 70-72 (Beschluss vom 07.10.2021, 6 S 2763/21)
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