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ZFWG 2021, 228
VG Aachen 
Schließung einer Lotto-Annahmestelle aus Gründen des Infektionsschutzes (Beschluss vom 23.03.2020, 7 L 233/20)

Der Betrieb einer Lotto-Annahmestelle kann gestützt auf die Ermächtigungsgrundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG aus Gründen des Infektionsschutzes im Wege einer Allgemeinverfügung untersagt werden, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der hierdurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 zu verhindern.

VG Aachen, ZfWG 2021, 228 (Beschluss vom 23.03.2020, 7 L 233/20)

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