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ZFWG 2020, 377
OLG Hamm 
Untersagung des Spielhallenbetriebes in einem Gebäude kann Mangel der Mietsache begründen (Urteil vom 08.04.2020, 30 U 107/19)

Die auf § 25 Abs. 2 GlüStV gestützte behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen in einem Gebäude stellt einen Sachmangel der Mietsache dar, wenn der Betrieb von mehreren Spielhallen als einer von mehreren Zwecken im Mietvertrag bestimmt worden ist (Anschluss KG, Urt. v. 14. Juli 2014 – 8 U 140/13, NJOZ 2014, 1688 ff.). Denn die Ursache des behördlichen Verbots liegt in der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts.…

OLG Hamm, ZfWG 2020, 377-384 (Urteil vom 08.04.2020, 30 U 107/19)

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