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ZFWG 2016, 141
BVerwG 
Voraussetzungen des Vorliegens eines Präjudizinteresses bei der Fortsetzungsfeststellungsklage (Beschluss vom 17.12.2015, 8 B 10.15)

Die Aussetzung eines Staatshaftungsprozesses betreffend eine Untersagungsverfügung begründet jedenfalls dann kein Präjudizinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen dieselbe Verfügung, wenn im Zeitpunkt der Aussetzung noch ungeklärte staatshaftungsrechtliche und entscheidungserhebliche Fragen inzwischen höchstrichterlich geklärt worden sind.

BVerwG, ZfWG 2016, 141-145 (Beschluss vom 17.12.2015, 8 B 10.15)

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