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ZNER 2016, 246
OLG Hamm 
19. Presserechtlicher Anspruch auf Auskunft gegen ein privates Unternehmen der Daseinsvorsorge (Urteil vom 16.12.2015, 11 U 5/14)

Ein privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, kann gem. § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes verpflichtet sein, einem Journalisten Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern zu erteilen, auch wenn durch die Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens bekannt zu geben sind.

OLG Hamm, ZNER 2016, 246-249 (Urteil vom 16.12.2015, 11 U 5/14)

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