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ZNER 2016, 249
OLG München 
20. Ausgestaltung einer Direktvergabe an „rechtlich getrennte Einheit“ als Dienstleistungskonzession oder Dienstleistungsauftrag (Buskonzession) [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 31.03.2016, Verg 14/15)

Eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an eine „rechtlich getrennte Einheit“ kann sowohl als Dienstleistungskonzession oder als Dienstleistungsauftrag i.e.S. ausgestaltet sein.

OLG München, ZNER 2016, 249 (Beschluss vom 31.03.2016, Verg 14/15)

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