19. Prioritätsprinzip bei WEA-Genehmigung; optisch bedrängende Wirkung moderner Windenergieanlagen (Beschluss vom 20.07.2017, 8 B 396/17)
Bei der Frage, in welcher Reihenfolge planerisch bereits verfestigte Projekte als immissionsrechtliche Vorbelastung einzubeziehen sind, findet das „Prioritätsprinzip“ Anwendung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.6.2016 – 8 D 99/13.AK –, juris, Rn. 459 ff. = ZNER 5/2016, 434). Reicht ein Vorhabenträger zeitgleich mehrere Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen ein, kann er eine bestimmte Antrags- und Prüfungsreihenfolge festlegen.…
OVG Münster, ZNER 2017, 424-427 (Beschluss vom 20.07.2017, 8 B 396/17)
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