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ZNER 2018, 195
OVG Lüneburg 
23. Beiladung im Normenkontrollverfahren (Beschluss vom 06.04.2018, 12 KN 243/17)

Mit einer Beiladung im Normenkontrollverfahren kann lediglich einem Anliegen des Beiladungsinteressenten Rechnung getragen werden, den Bestand der Norm zu verteidigen, nicht aber zu erreichen, dass diese für unwirksam erklärt wird.

OVG Lüneburg, ZNER 2018, 195 (Beschluss vom 06.04.2018, 12 KN 243/17)

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