Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von zwei Windenergieanlagen; Rotorüberschlag außerhalb der Konzentrationszone; Prüfung von Satzungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; naturschutzrechtliche Überprüfung; UVP-Pflicht; Tötungsverbot (Beschluss vom 20.10.2022, 14 S 3815/21)
Grundsätzlich muss eine Windenergieanlage mit ihrem gesamten Rotorkreis innerhalb einer Konzentrationszone liegen. Aus § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergibt sich jedoch kein absolutes Zulassungshindernis; wegen besonderer Umstände des Einzelfalls kann ausnahmsweise auch ein Rotorüberschlag in eine von einer Konzentrationszone nicht umfasste Fläche zulässig sein.
VGH Baden-Württemberg, ZNER 2023, 52 (Beschluss vom 20.10.2022, 14 S 3815/21)
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