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ZNER 2019, 249
OVG Lüneburg 
Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für Windenergieanlagen (Urteil vom 13.03.2019, 12 LB 125/18)

Nach Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden, die daher für spätere Anordnungen nach den entsprechenden Vorschriften zuständig sind.

OVG Lüneburg, ZNER 2019, 249-254 (Urteil vom 13.03.2019, 12 LB 125/18)

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