Aktuelle Entwicklungen auf dem WP-Markt in Deutschland: Umsätze und Mandate der Prüfungsgesellschaften nach Transparenzberichten
Nach § 55c WPO a. F. waren Prüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchführen, verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahrs zu veröffentlichen. Das aus der EU-Reform der Abschlussprüfung resultierende Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hob § 55c WPO a.…
Köhler/Ratzinger-Sakel, BB 2018, 2091-2093
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