BGH: Unwirksame Zinsänderungsklausel in Prämiensparverträgen – ergänzende Vertragsauslegung auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage möglich
a) Die in Prämiensparverträgen enthaltene Formularklausel “Die Spareinlage wird variabel z.Zt. mit . . . % p.a. verzinst”, nach der bei objektiver Auslegung eine Änderung des Zinssatzes mit der Änderung eines Aushangs im Kassenraum der Musterbeklagten in Kraft tritt, ist in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist (Bestätigung der Senatsurteile vom 17. …
BB 2021, 2753
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