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BB 2017, 250
BAG 
Benachteiligung wegen der Behinderung bei Nichteinladung zum Bewerbungsgespräch (Urteil vom 11.08.2016, 8 AZR 375/15)

Nach § 82 Satz 2 SGB IX ist der öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach § 82 Satz 3 SGB IX ist eine Einladung entbehrlich, wenn dem schwerbehinderten Bewerber/der schwerbehinderten Bewerberin die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

BAG, BB 2017, 250-256 (Urteil vom 11.08.2016, 8 AZR 375/15)

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