Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen (Urteil vom 09.06.2016, 6 AZR 405/15)
Wird der Betriebsrat vor einer Massenentlassung im Rahmen des Konsultationsverfahrens entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG nicht über die betroffenen Berufsgruppen unterrichtet, kommt eine Heilung dieses Verfahrensfehlers durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats in Betracht, wenn wegen einer Betriebsstilllegung die Entlassung aller Arbeitnehmer beabsichtigt ist und der Betriebsrat hierüber ordnungsgemäß unterrichtet wurde. …
BAG, BB 2016, 2557-2560 (Urteil vom 09.06.2016, 6 AZR 405/15)
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