Überstundenabgeltung auch für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit (Urteil vom 26.06.2019, 5 AZR 452/18)
Wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (elektronisch) erfasst und zeichnet der Arbeitgeber oder für ihn ein Vorgesetzter des Arbeitnehmers die entsprechenden Arbeitszeitnachweise ab, kann der Arbeitnehmer im Überstundenprozess der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden schon dadurch genügen, dass er schriftsätzlich die vom Arbeitgeber abgezeichneten Arbeitsstunden und den sich ergebenden Saldo vorträgt.…
BAG, BB 2019, 2683-2688 (Urteil vom 26.06.2019, 5 AZR 452/18)
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