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K&R 2019, 800
KG Berlin 
Irreführende Werbung mit Bestpreis-Aussagen auf Makler-Plattform (Urteil vom 21.06.2019, 5 U 121/18)

Die Werbeaussagen “Zum Bestpreis verkaufen” u. a. auf der Internet-Plattform der Beklagten stellen eine Täuschung durch eine unwahre Spitzenstellungsbe-801hauptung dar. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen die Werbeaussagen zum Immobilienverkauf durchaus als Tatsachenbehauptungen und nicht als Werturteil. (Leitsatz der Redaktion)

KG Berlin, K&R 2019, 800-803 (Urteil vom 21.06.2019, 5 U 121/18)

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