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RIW 2022, 623
BGH 
EuGVVO – Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Luftbeförderungsverträgen (Urteil vom 21.06.2022, X ZR 22/21)

Bei einem Luftbeförderungsvertrag über einen Flug, der in zwei Teilflüge unterteilt ist, begründet die Pflicht, den zweiten Teilflug vertragsgemäß durchzuführen und den Fluggast darauf zu befördern, keinen für die Begründung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts (Art. 7 Nr. 1 Buchst. b Brüssel-Ia-VO) ausreichenden Bezug zu dem Ort, an dem der Umsteigevorgang stattfindet.

BGH, RIW 2022, 623-624 (Urteil vom 21.06.2022, X ZR 22/21)

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