EuGVVO – Sondergerichtsstand der Gesellschaft bei Klagen zur Überprüfung der durch Beschluss festgelegten Abfindung bei zwangsweiser Anteilsübertragung (Urteil vom 07.03.2018, C-560/16)
Art. 22 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass für eine Klage wie die im Ausgangsrechtsstreit, die auf die Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung gerichtet ist, die der Mehrheitsaktionär einer Gesellschaft den Minderheitsaktionären im Fall der zwangsweisen Übertragung ihrer Anteile an den Mehrheitsaktionär zu zahlen verpflichtet ist, …
EuGH, RIW 2018, 283-286 (Urteil vom 07.03.2018, C-560/16)
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