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RIW 2019, 40
EuGH 
EuInsVO – Bestimmung und Reichweite des ausschließlichen Insolvenzgerichtsstands (Urteil vom 14.11.2018, C-296/17)

Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Beklagten, der seinen Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, eine ausschließliche Zuständigkeit ist.

EuGH, RIW 2019, 40-43 (Urteil vom 14.11.2018, C-296/17)

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