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RIW 2017, 229
BGH 
Gerichtsstandsvereinbarung nach LugÜ – Formerfordernis (Urteil vom 25.01.2017, VIII ZR 257/15)

Zur Wahrung des in Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a des revidierten Luganer Übereinkommens geregelten Schriftformerfordernisses bedarf es nicht notwendig einer Unterschrift aller Vertragsschließenden. Es genügt eine Niederlegung der Gerichtsstandsabrede in Textform, wenn sich aus den Gesamtumständen (Unterschrift nur des Käufers unter den bereits ausgehandelten und anschließend beiderseits zeitnah vollzogenen Vertrag) sich ergibt, …

BGH, RIW 2017, 229-233 (Urteil vom 25.01.2017, VIII ZR 257/15)

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