Vertragsgerichtsstand nach EuGVVO – Regressklage eines gesamtschuldnerischen Darlehensnehmers gegen andere gesamtschuldnerische Darlehensnehmer (Urteil vom 15.06.2017, C-249/16)
Art. 7 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass Gegenstand einer von einem Gesamtschuldner eines Kreditvertrags gegen einen anderen Gesamtschuldner erhobenen Regressklage “ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag” im Sinne dieser Vorschrift sind.…
EuGH, RIW 2017, 504-507 (Urteil vom 15.06.2017, C-249/16)
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