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WRP 2016, 869
BGH 
Markenrecht: ConText (Urteil vom 05.11.2015, I ZR 50/14)

a) Ein Unterlassungsantrag, der im vorangestellten abstrakten Teil die Verwendung eines Zeichens in Alleinstellung zum Gegenstand hat, im angefügten „Insbesondere“-Teil aber das Zeichen innerhalb einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden Gesamtbezeichnung aufführt, ist widersprüchlich und daher unbestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

BGH, WRP 2016, 869-874 (Urteil vom 05.11.2015, I ZR 50/14)

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