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WRP 2015, 1477
BGH 
Markenrecht/Wettbewerbsrecht: Goldbären (Urteil vom 23.09.2015, I ZR 105/14)

a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen.

BGH, WRP 2015, 1477-1486 (Urteil vom 23.09.2015, I ZR 105/14)

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