Urheberrecht: Ausschließlichkeitsrechte und urheberrechtlicher Schutzbereich bei Werken der angewandten Kunst (Beschluss vom 23.03.2023, I ZR 104/22)
Bei Werken der angewandten Kunst müssen dieselben Ausschließlichkeitsrechte gewährt werden und sind hinsichtlich der Reichweite dieser Rechte dieselben Rechtsmaßstäbe anzulegen wie bei allen anderen Werkkategorien. Diese Aussage bezieht sich hingegen nicht auf die im Einzelfall vorzunehmende Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werks, der sich aus seiner Gestaltungshöhe ergibt (Bestätigung: BGH, …
BGH, WRP 2023, 824-825 (Beschluss vom 23.03.2023, I ZR 104/22)
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