Verfahrensrecht/Presserecht: Keine einstweilige Anordnung ohne schwerwiegenden Nachteil durch Verletzung prozessualer Waffengleichheit (Beschluss vom 16.07.2020, 1 BvR 1617/20)
Zwar spricht vorliegend vieles dafür, dass das Landgericht die Beschwerdeführerin nach den in den Verfahren 1 BvR 1783/17 [= WRP 2018, 1448] und 1 BvR 1246/20 [= WRP 2020, 847] konkretisierten Maßstäben zur prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren vor Erlass der Verfügung hätte einbeziehen müssen (hier: angesichts einer auf die Abmahnung hin vorgenommenen Richtigstellung musste die Beschwerdeführerin nicht damit rechnen, …
BVerfG, WRP 2020, 1292-1293 (Beschluss vom 16.07.2020, 1 BvR 1617/20)
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