Verfahrensrecht/Wettbewerbsrecht: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gg. Erlass einer e.V. betreffend den Vertrieb von Mund-Nasen-Masken ohne Hinweis auf deren Schutzklasse (Beschluss vom 22.01.2021, 1 BvR 2793/20)
Trotz Abweichungen zwischen der vorgerichtlichen Abmahnung und dem bei Gericht gestellten Verfügungsantrag sowie dessen Begründung fehlt es vorliegend jedenfalls an der Darlegung eines hinreichend gewichtigen Feststellungsinteresses der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfG, 27.07.2020 – 1 BvR 1379/20, Rn. 10, WRP 2020, 1179; BVerfG, 03.12.2020 – 1 BvR 2575/20, Rn. 20, WRP 2021, 461).
BVerfG, WRP 2021, 740-743 (Beschluss vom 22.01.2021, 1 BvR 2793/20)
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