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WRP 2016, 1500
BGH 
Wettbewerbsrecht/Kartellrecht: Kreiskliniken Calw (Urteil vom 24.03.2016, I ZR 263/14)

a) Die allein die öffentliche Hand treffende Pflicht zur Aufrechterhaltung eines Krankenhausbetriebs auch im Fall seiner Unwirtschaftlichkeit rechtfertigt es, die medizinische Versorgung durch ein öffentliches Krankenhaus als dem staatlichen Defizitausgleich zugängliche Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV anzusehen.

BGH, WRP 2016, 1500-1510 (Urteil vom 24.03.2016, I ZR 263/14)

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