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WRP 2016, 1510
BGH 
Markenrecht: Kinderstube (Urteil vom 28.04.2016, I ZR 254/14)

a) Die Annahme eines einheitlichen Werktitelrechts für Druckerzeugnisse und über das Internet zugängliche journalistische oder literarische Angebote setzt voraus, dass der Verkehr die Angebote als einheitliches Produkt mit unterschiedlichen Vertriebswegen, nicht hingegen lediglich als miteinander verwandte, aber nach Inhalt und Erscheinungsbild eigenständige Angebote ansieht.

BGH, WRP 2016, 1510-1517 (Urteil vom 28.04.2016, I ZR 254/14)

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