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WRP 2017, 876
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterwerfungserklärung mit Vorbehalt (Beschluss vom 04.05.2017, 6 W 21/17)

Eine ansonsten inhaltlich ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr auch dann, wenn sie unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens (als rechtmäßig) abgegeben worden ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 876-877 (Beschluss vom 04.05.2017, 6 W 21/17)

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