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ZFWG 2016, 460
OVG Nordrhein-Westfalen 
Fehlende gewerberechtliche Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Spielhalle (Beschluss vom 15.09.2016, 4 B 125/16)

Die für den Betrieb einer Spielhalle gemäß § 33i Abs. 2 Nr. 1 GewO i. V. m. § 33c Abs. 2 Nr. 1 GewO erforderliche Zuverlässigkeit des Spielhallenbetreibers bzw. seines Geschäftsführers zum Aufstellen von Spielgeräten in Spielhallen ist nicht gegeben, wenn gewichtige Anhaltspunkte für ein straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich vorwerfbares Verhalten des Spielhallenbetreibers bzw. …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2016, 460-462 (Beschluss vom 15.09.2016, 4 B 125/16)

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