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ZFWG 2018, 588
VGH München 
Widerruf einer Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte wegen Unzuverlässigkeit (Beschluss vom 21.03.2018, 22 ZB 17.2358)

Die rechtskräftige Verurteilung wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels durch Ersetzung der ursprünglichen Gerätesoftware eines Unterhaltungsspielautomaten durch eine Casino-Software rechtfertigt den Widerruf einer erteilten Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO wegen Unzuverlässigkeit.

VGH München, ZfWG 2018, 588 (Beschluss vom 21.03.2018, 22 ZB 17.2358)

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