Ansprüche aus EEG- und KWKG-Umlage kein Umlaufvermögen der EK-Verzinsung (Beschluss vom 06.07.2021, EnVR 45/20)
Forderungen und Verbindlichkeiten des Übertragungsnetzbetreibers aus der Umsetzung des der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung dienenden Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz stellen kein für den Betrieb des Übertragungsnetzes notwendiges Umlaufvermögen dar, welches im Rahmen der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei der Festlegung der Erlösobergrenze nach § 7 StromNEV zu berücksichtigen ist.…
BGH, ZNER 2021, 593-596 (Beschluss vom 06.07.2021, EnVR 45/20)
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