Besteuerung und Rückverbringung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Urteil vom 25.04.2024, C-657/22)
Die RL 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Vorschriften und Praktiken entgegenstehen, wonach im Fall der Rückverbringung von zur Verwendung als Heizstoff bestimmten Energieerzeugnissen in das Steuerlager zwecks ihrer späteren Vermarktung das Fehlen einer Mitteilung an die zuständige Behörde über diese Rückverbringung sowie das Fehlen von Angaben zur Kennzeichnung und Färbung dieser Erzeugnisse in den Empfangserklärungen und Stornorechnungen dazu führen, …
EuGH, ZNERL 2024, Heft 03, Online, - (Urteil vom 25.04.2024, C-657/22)
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