Internationaler Gerichtsstand bei Klagen aus Unionsmarke – Definition der Niederlassung in der EU (Urteil vom 18.05.2017, C-617/15)
Art. 97 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. 2. 2009 über die Unionsmarke ist dahin auszulegen, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige rechtlich selbstständige Gesellschaft, die eine Enkelgesellschaft eines Stammhauses ist, das seinen Sitz nicht in der Union hat, eine “Niederlassung” dieses Stammhauses im Sinne dieser Be-440stimmung darstellt, wenn diese Enkelgesellschaft einen Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit bildet und in dem Mitgliedstaat, …
EuGH, RIW 2017, 439-443 (Urteil vom 18.05.2017, C-617/15)
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