Staatenimmunität und Bestimmung des Vertragsstatuts – Kürzung des Gehalts von griechischen Lehrern an griechischen Schulen in Deutschland durch griechische Notstandsgesetzgebung (Urteil vom 18.09.2019, 5 AZR 81/19)
Eine Streitigkeit über die Herabsetzung der Vergütung eines Arbeitnehmers, der bei der Republik Griechenland an einer griechischen Schule in Deutschland als Lehrkraft beschäftigt und griechischer Staatsangehöriger ist, unterliegt nach den Grundsätzen der Staatenimmunität nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, wenn auf das Arbeitsverhältnis griechisches Recht Anwendung findet und der Arbeitsvertrag hinsichtlich der Vergütung, …
BAG, RIW 2020, 157-162 (Urteil vom 18.09.2019, 5 AZR 81/19)
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