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WRP 2017, 1246
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke (Beschluss vom 22.06.2017, 6 U 51/17)

Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Markenverletzung sind regelmäßig auch die Kosten ersatzfähig, die dem Markeninhaber durch die Einschaltung eines Anwalts für die Abmahnung entstanden sind; dies gilt auch für den Inhaber einer Kollektivmarke.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1246 (Beschluss vom 22.06.2017, 6 U 51/17)

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