Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobilienvermietung und Immobilienverpachtung eingetragenen Wort-/Bildmarke (Urteil vom 01.06.2017, 6 U 17/17)
Eine aus dem logoartig gestalteten Schriftzug „Cassellapark“ und dem darunter in kleinerer Schriftgröße angebrachten Zusatz „Gewerbepark Cassellastraße“ zusammengesetzte Marke wird rechtserhaltend für die eingetragenen Dienstleistungen „Immobilienvermietung und Immobilienverpachtung“ benutzt, wenn sich auf einem Be¬1242triebsgelände der logoartige Schriftzug großformatig über mehreren Schildern von Unternehmen befindet, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1241-1246 (Urteil vom 01.06.2017, 6 U 17/17)
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