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WRP 2017, 1523
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch wegen Nichtvorlage der Reaktion auf eine Abmahnung im Verfügungsverfahren (Urteil vom 08.06.2017, 29 U 1210/17)

Die Geltendmachung von lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Anspruchsteller versucht, den Erlass der einstweiligen Verfügung durch eine grobe Verletzung seiner prozessualen Wahrheitspflicht zu erschleichen (hier: Nichtmitteilung der vorprozessualen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche durch den Antragsgegner). (Leitsatz der Redaktion)

OLG München, WRP 2017, 1523-1524 (Urteil vom 08.06.2017, 29 U 1210/17)

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