Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Veranlassung für ein gerichtliches Verfahren auch bei außergerichtlicher Korrespondenz (Beschluss vom 23.10.2017, 9 U 895/17)
In Wettbewerbsstreitigkeiten hat der Gläubiger die Möglichkeit, durch eine vorprozessuale Abmahnung verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abzugeben, für ein späteres gerichtliches Verfahren die Anwendung des § 93 ZPO zugunsten des Schuldners auszuschließen. Gibt der Schuldner die geforderte Unterwerfungserklärung nicht oder nicht in gefordertem Umfang ab, …
OLG Koblenz, WRP 2017, 1522-1523 (Beschluss vom 23.10.2017, 9 U 895/17)
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